Finanzieller Ausgleich bei Scheidung

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Regelmäßig ist mit einer Scheidung für die Betroffenen ein spürbarer, finanzieller Verlust verbunden. Dies betrifft nicht nur die neue, wirtschaftliche Situation der Betroffenen unmittelbar nach der Scheidung, sondern insbesondere bei Erreichen des Rentenalters.

Eine Scheidung führt regelmäßig in drei Bereichen zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Ehepartnern, soweit nicht zwischen den Eheleuten etwas anderes vereinbart worden ist.

1.    Vermögensauseinandersetzung, d. h. es werden die materiellen Güter der Ehepartner aufgeteilt (Zugewinn etc.)

2.    Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

3.    Der so genannte Versorgungsausgleich, d.h. alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte bei dem jeweiligen Versorgungsträger werden zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Dies betrifft sowohl betriebliche als auch private Versorgungsanrechte.

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