Anforderungen an Darlegung eines überhöhten Kaufpreises bei Immobilienkauf

Leitet der Käufer einer Immobilie gegen die kreditgebende Bank eine Pflichtverletzung aus der Behauptung her, die Bank habe ihn über die sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises der finanzierten Eigentumswohnung nicht aufgeklärt, so muss der Käufer zur Darlegung der Überhöhung des Kaufpreises einen substanziierten Vortrag zu den wertbildenden Faktoren halten.

Dient der Kredit dazu, im Wege des Bauherrenmodells neuen Wohnraum zu schaffen, kann der Nachweis einer Überteuerung nicht durch einen Vergleich der Grunderwerbs- und Herstellungskosten der konkreten Wohnung mit dem Verkehrswert einer auf dem freien Wohnungsmarkt im Altbestand bereits vorhandenen Wohnung geführt werden. Eine nach individuellen Bedürfnissen neu errichtete Wohnung verursacht höhere Kosten als der Erwerb einer bereits vorhandenen Wohnung. Die Baukosten eines Neubauvorhabens entsprechen nicht notwendig dem Verkehrswert, der durch den Verkauf der Wohnung erzielt werden kann; auch vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 20. 2. 2014 – 4 U 20/ 13.

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