Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Register für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können in einem Zentralen Vorsorgeregister gespeichert werden. Dies bedeutet Sicherheit für die Vorsorgevollmacht, da sie so in einem Notfall jederzeit auffindbar ist.

Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden Vorsorgevollmachten im konkreten Bedarfsfall schneller gefunden.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Die Registrierung gibt es bereits ab 13 €.

Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch gefunden werden können. Die Gerichte klären vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über das Justiznetz bei dem Zentralen Vorsorgeregister, ob es bereits eine Vorsorgeurkunde gibt. Das Gericht berücksichtigt dann die in der Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung bestellten Betreuer und den Willen des zu Betreuenden.

Derzeit stehen mehr als eine Million Menschen in Deutschland unter gesetzlicher Betreuung. Ehegatte oder nahe Verwandte sind nicht automatisch zur Vertretung berufen. Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Vorsorgebevollmächtigten einsetzen und dadurch sicherstellen, dass die Betreuung auch tatsäclich in Ihrem Willen erfolgt.

Damit Ihre Vorsorgevollmacht auch wirksam wird, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Nur so können Sie die Betreuung durch unerwünschte Personen als Betreuer vermeiden.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
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